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   OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07   

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OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07 (https://dejure.org/2008,8153)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 Bs 281/07 (https://dejure.org/2008,8153)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 Bs 281/07 (https://dejure.org/2008,8153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Förmliche Feststellung des Nichtsbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs 1 FreizügG/EU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsrecht aus Rechtsstellung als sorgeberechtigter Vater des die polnische Staatsangehörigkeit besitzenden Kindes; Name des Vaters in Urkunde über Erklärung der gemeinsamen Sorge; Identität des Erklärenden in Vaterschaftsanerkennungserklärung und ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 11 Abs. 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; FreizügG/EU § 1; FreizügG/EU § 3 Abs. 2 Nr. 2; EGBGB Art. 23; VwGO § 123
    D (A), Freizügigkeit, Unionsbürger, Familienangehörige, Kinder, Kleinkinder, Eltern, Vaterschaftsanerkennung, Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts, Ausländerbehörde, Feststellung, Personensorge, Polen, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 728
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07
    a) Der am 1. Mai 2007 geborene polnische Staatsangehörige J W dürfte gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 4 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt sein, weil er - durch seine Mutter - über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen dürfte (vgl. in diesem Zusammenhang EuGH, Urt. v. 19.10.2004, Rechtssache Chen, InfAuslR 2004, 413, 414).

    Der Europäische Gerichtshof hat in Fällen, in denen nur ein Elternteil für ein freizügigkeitsberechtigtes Kleinkind tatsächlich gesorgt und das Kleinkind wohl zusätzlich finanziell unterhalten hat, dem betreffenden Elternteil ein Recht als Familienangehöriger zuerkannt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.9.2002, Rechtssache Baumbast, InfAuslR 2002, 463, 466, Rn. 71 bis 75; Urt. v. 19.10.2004, Rechtssache Chen, InfAuslR 2004, 413, 415, Rn. 45 f.).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07
    Die fehlende Identität eines Familienangehörigen dürfte seinem Freizügigkeitsrecht entgegenstehen (vgl. EuGH, Urt. v. 25.7.2002, Rechtssache MRAX, InfAuslR 2002, 417).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in Fällen, in denen nur ein Elternteil für ein freizügigkeitsberechtigtes Kleinkind tatsächlich gesorgt und das Kleinkind wohl zusätzlich finanziell unterhalten hat, dem betreffenden Elternteil ein Recht als Familienangehöriger zuerkannt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.9.2002, Rechtssache Baumbast, InfAuslR 2002, 463, 466, Rn. 71 bis 75; Urt. v. 19.10.2004, Rechtssache Chen, InfAuslR 2004, 413, 415, Rn. 45 f.).
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07
    Denn eine Vaterschaftsanerkennungserklärung und eine Sorgerechtserklärung sind nicht deshalb unwirksam, weil die Identität des Erklärenden nicht nachgewiesen ist; es reicht aus, wenn die Erklärungsperson als solche, d.h. unabhängig von ihren richtigen Personalien, feststeht (vgl. BayObLG, Beschl. v. 9.11.2004, FamRZ 2005, 825; Beschl. v. 16.11.2004, NJW-RR 2005, 303; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 1594 Rn. 2).
  • BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04

    Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07
    Denn eine Vaterschaftsanerkennungserklärung und eine Sorgerechtserklärung sind nicht deshalb unwirksam, weil die Identität des Erklärenden nicht nachgewiesen ist; es reicht aus, wenn die Erklärungsperson als solche, d.h. unabhängig von ihren richtigen Personalien, feststeht (vgl. BayObLG, Beschl. v. 9.11.2004, FamRZ 2005, 825; Beschl. v. 16.11.2004, NJW-RR 2005, 303; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 1594 Rn. 2).
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2016 - 8 K 959/16

    Freizügigkeitsgesetz; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung; Unionsbürger;

    In gleicher Weise bereits VG Hamburg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 K 1605/07 -, juris, Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 -, juris Rn. 13; VG Osnabrück, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 A 316/08 -, juris; zustimmend Hoppe, in: HTK-AuslR, § 3 FreizügG/EU, zu Abs. 2; außerdem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 -, juris; dem folgend Epe, in: GK-AufenthG, § 3 FreizügG/EU, Rn. 33 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 18 B 665/15

    Geltung der gesetzlichen Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners bestimmt § 11 Abs. 2 FreizügG/EU nicht lediglich eine hinreichende, sondern eine notwendige Voraussetzung für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes, Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 -, juris Rn. 8; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. A. 2013, § 11 FreizügG/EU Rn. 7 m.w.N. sowie § 1 AufenthG Rn. 20; Kloesel/Christ/Häußer, § 11 FreizügG/EU Rn. 133 m.w.N., so dass das Aufenthaltsgesetz erst dann anwendbar ist, wenn eine Feststellung nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU erfolgt ist.
  • VG Düsseldorf, 31.01.2018 - 27 L 5743/17

    Isolierte Abschiebungsandrohung, bestandskräftige Verlustfeststellung, erneute

    vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 11 Abs. 2 FreizügG/EU, BT-Drucks. 15/420 S. 106; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Bremen, 21.01.2011 - 1 B 242/10

    Erforderlichkeit der vorherigen Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts

    Dies ergibt sich sowohl aus einer entsprechenden Anwendung von § 6 Abs. 8 Satz 2 FreizügG/EU als auch aus Artikel 15, 27 Abs. 1 Rili 2004/38/EG (im Ergebnis ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 6.3.2008 - 3 Bs 281/07 -, InfAuslR 2008, 199).
  • VG Göttingen, 15.12.2017 - 2 B 961/17

    Freizügigkeitsrecht; Unterhaltsvorschuss; Anspruchsberechtigter

    Erst nach einer entsprechenden Feststellung findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung mit der Folge, dass der Unionsbürger einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigt, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten (so BFH, Beschluss vom 27.04.2015 - III B 127/14 -, zitiert nach Juris Rn. 13 f; BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R -, zitiert nach Juris Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2016 - L 11 EG 4629/14 -, zitiert nach Juris Rn. 27; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Bs 281/07 -, zitiert nach Juris Rn. 8; Bergmann / Dienelt, a.a.O., § 11 FreizügG/EU Rn. 7; Kloesel / Christ / Häußer, § 2 Rn. 37 und § 11 Rn. 133; Hailbronner, a.a.O., § 5 Rn. 23 und § 11 Rn. 43).
  • VG Hamburg, 16.10.2008 - 4 K 1605/07

    Aufenthaltsrecht eines freizügigkeitsberechtigten minderjährigen

    Nach Auffassung des Gerichts gilt diese Rechtsprechung auch dann, wenn beide Elternteile - wie hier - effektiv für das betreffende Kleinkind sorgen und von denen nur ein Elternteil das Kind finanziell unterstützt (vgl. auch HmbOVG, Beschluss vom 6.3.2008, 3 Bs 281/07).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 7 B 11165/13

    Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltskarte, Ausländerrecht, EU, Europäische Union,

    Da indes § 1 FreizügG/EU nur die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen regelt, schieden damit im Falle der Antragstellerin die Anwendbarkeit des Freizügigkeitsgesetzes/EU und damit sowohl eine unmittelbare als auch eine analoge Anwendung von § 2 Abs. 7, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 FreizügG/EU aus, zumal es angesichts des Aufenthaltsgesetzes an einer Regelungslücke fehlt und streitige und schwierige Fragen des konkreten Einzelfalls genauso gut in einem auf aufenthaltsgesetzliche Vorschriften gestützten Verfahren geprüft und entschieden werden können (vgl. den Beschluss des Senats vom 25. August 2011 - 7 B 10797/11.OVG -, Hamb. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 - InfAuslR 2008, 199 [201] sowie Hailbronner, AuslR, Loseblatt, § 6 FreizügG/EU Rn. 7 [Stand April 2013]; a.A.: VG Darmstadt, Urteil vom 3. März 2011 - 5 K 9/10.DA - juris sowie Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 11 FreizügG/EU Rn. 10 - 12).
  • VG Schleswig, 26.04.2012 - 2 B 20/12

    Freizügigkeitsberechtigt, Doppelstaatler, Unionsbürger, deutsche

    Erforderlich ist eine rechtsförmige Feststellung durch Verwaltungsakt (GK, AufenthG, FreizügG/EU § 7 Rd. 6; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Bs 281/07 -).
  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2016 - 8 K 5111/14
    Für die Anwendbarkeit des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist es danach im Ergebnis unerheblich, ob der etwaig freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger einem Familienangehöriger in gerader aufsteigender Linie - oder umgekehrt (über den Wortlaut hinaus) dieser ihm, so VG Hamburg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 K 1605/07 -, juris, Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 -, juris Rn. 13, im Rahmen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU Unterhalt gewährt und ob er über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel im Sinne von § 4 Satz 1 FreizügG/EU verfügt.
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